Forschungszulagengesetz
(FZulG) BGBl I S. 2763
Das Forschungszulagengesetz ermöglicht Unternehmen in Deutschland eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung. Es gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche und kann rückwirkend genutzt werden.
Viele Unternehmer wissen nichts
von Ihr...
Noch immer kennen viele Unternehmen die steuerliche Forschungszulage nicht – und verschenken dadurch bares Geld. Jetzt informieren und rückwirkend Fördermittel sichern!
Jährliche Förderung bis zu
3,5Mio.
Maximale Bemessungsgrundlage sind 10 Mio € pro Wirtschaftsjahr, damit ist eine Förderung von bis zu 3,5 Mio € jährlich möglich.
Erstattungen von bis zu
35%
KMU profitieren besonders stark: 35 % auf Personal und Abschreibungen, 24,5 % auf externe Aufträge
Fördermittel für Forschung & Entwicklung in Deutschland
Die steuerliche Forschungszulage ist ein zentrales Förderinstrument für Unternehmen in Deutschland, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren. Seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes (FZulG) im Jahr 2020 haben Unternehmen aller Branchen und Größen die Möglichkeit, sich ihre FuE-Ausgaben steuerlich bezuschussen zu lassen – und das sogar rückwirkend für bis zu vier Jahre. Förderfähig sind unter anderem Mitarbeitendenkosten, Auftragsforschung sowie seit 2024 auch Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter, die in der Forschung eingesetzt werden.
Keine Rückzahlung – 100 % Zuschuss
Die Forschungszulage ist ein echter Zuschuss: Sie müssen nichts zurückzahlen – auch bei Projektabbruch oder Fehlschlägen.
Sofortige Liquiditätsverbesserung
Sie erhalten bares Geld zurück – direkt auf Ihr Geschäftskonto. So stärken Sie Ihre Finanzlage, ohne neue Kredite aufnehmen zu müssen.
Rückerstattung bereits gezahlter Löhne & Rechnungen
Lohnkosten für Entwickler, Ingenieure oder Projektleiter? Externe Forschungsleistungen? Ein großer Teil dieser Ausgaben wird rückwirkend gefördert.
Staatliche Unterstützung für Projekte, die Sie ohnehin umsetzen
Ob Produktentwicklung, Software, Maschinenbau oder Prozessoptimierung – viele Vorhaben, die Sie ohnehin planen, erfüllen bereits die Voraussetzungen.
Ihre Vorteile durch
die Forschungszulage.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Bedingungen nun nochmals deutlich verbessert
Was ist die Forschungszulage und wer kann sie beantragen?
Die steuerliche Forschungszulage ist ein staatliches Förderprogramm zur Stärkung von Forschung und Entwicklung (FuE) in deutschen Unternehmen. Seit dem 1. Januar 2020 ermöglicht das Forschungszulagengesetz (FZulG) eine rückwirkende steuerliche Entlastung von FuE-Ausgaben – unabhängig von Branche, Größe oder Rechtsform.
Kleine, mittlere und große Unternehmen mit Sitz in Deutschland
Einzelunternehmer:innen sowie Kapital- und Personengesellschaften
Sowohl Start-ups als auch etablierte Firmen
Unternehmen aus der Industrie, Softwareentwicklung, Maschinenbau, Medizintechnik, Bauwesen, Elektrotechnik u. v. m.
Wem eine Förderung zusteht:
Diese Unternehmen haben beste Chancen auf staatliche Förderung durch die Forschungszulage.
Industrie & Produktion
- Maschinenbau, Anlagenbau, Automobilzulieferer - Elektronik, Kunststoff- & Metallverarbeitung - Lebensmitteltechnik, Holz- & Möbelbau
Forschung & Hightech
- Biotech, MedTech, Pharma - Sensorik, neue Werkstoffe
Innovatives Handwerk
- Handwerksbetriebe mit Eigenentwicklungen - 3D-Druck, Speziallösungen, Automatisierungen
IT & Software (Begrenzt möglich)
- Eigene Software- & App-Entwicklung - Cybersicherheit, technische Schnittstellen
Medizintechnik & Gesundheitsinnovation
- Entwickler von Diagnose- oder Therapiegeräten - Firmen mit neuen medizintechnischen Verfahren - Hersteller von Sensorik, Wearables, Implantaten
Wem keine Förderung zusteht:
In diesen Fällen ist eine Förderung meist ausgeschlossen – oder nur mit echter Entwicklungsleistung möglich.
Coaches & Berater
- Trainings, Schulungen oder Beratung ohne technische Lösung.
Dienstleistungsunternehmen
- Steuerberater, Rechtsanwälte, Personalvermittler, Unternehmensberater. - Coaches, Trainer, Agenturen mit reinem Beratungsfokus.
Reine Handelsunternehmen
- Groß- & Einzelhandel ohne eigene Produktentwicklung. - Dropshipping oder reine Amazon-FBA-Geschäfte.
Agenturen ohne technische Komponente
- Social Media-, Werbe-, PR- oder Marketingagenturen, die nur Content produzieren.
Lohnfertiger & Auftragsfertigung
- Reine Umsetzung von Kundenaufträgen ohne eigene Entwicklungsleistung - Keine eigenen technischen Innovationen oder Forschungsschritte
Beispiele aus der Praxis
Ein mittelständischer Anlagenbauer entwickelt eine automatisierte Verpackungsmaschine mit KI-Modul, das Verpackungsfehler in Echtzeit erkennt und sich flexibel an verschiedene Verpackungsgrößen anpasst.
Projekt - Entwicklung einer innovativen Verpackungsanlage
Ein mittelständischer Maschinenbauer entwickelt eine automatisierte Verpackungsanlage mit integrierter KI zur Fehlererkennung. Ziel ist eine intelligente Steuerung, die sich flexibel an verschiedene Verpackungsgrößen anpasst und durch selbstlernende Algorithmen Qualitätsfehler automatisch erkennt und reduziert.
Branche: Anlagenbau
Projektlaufzeit: 12 Monate
Anzahl involvierter Personen: 5 (intern + extern)
Förderfähige Tätigkeiten
im Überblick
Interne Softwareentwicklung (z. B. KI‒Modul für Fehlererkennung)
Entwicklung und Test von Hardwarekomponenten
Systematische Testreihen zur Funktionsprüfung
Beauftragung eines externen Instituts zur Algorithmus‒Entwicklung
Nicht förderfähig: Materialkosten, Montagearbeiten, Serienproduktion.
Kostenstruktur
Beispiel
Interne Personalkosten: 280.000 €
Auftragsforschung (60 %): 60.000 €
Gesamt 340.000 €
Für KMU gilt ein Fördersatz von 35 %, sonst 25 %
Förderhöhe: So viel Geld
gab’s zurück
Standard‒Förderung (25 %): 85.000 € Steuerbonus
KMU‒Förderung (35 %): 119.000 € Steuerbonus
💡 Die Forschungszulage wird über die Steuererklärung ausbezahlt kein Antrag auf Auszahlung notwendig, kein Darlehen, keine Rückzahlungspflicht.
Kunde aus der Wasserstoff industrie
Wasserstoff Kompressor Innovation
Ein in Deutschland ansässiges Unternehmen hat einen neuartigen Wasserstoff-Kompressor entwickelt, der durch eine innovative Verdichtungstechnologie die Effizienz steigert und die Lebensdauer der Anlage deutlich verlängert.Diese fortschrittliche Technologie ermöglicht eine höhere Betriebsstabilität und reduziert gleichzeitig den Wartungsaufwand, was die langfristigen Betriebskosten erheblich senkt.
Die Probleme beim eigenständigen Antrag auf Forschungszulage...
Komplizierte Richtlinien und unklare Anforderungen
- Die Kriterien für die Förderfähigkeit wirken auf den ersten Blick schwer durchschaubar.
- Begriffe wie technische Unsicherheiten, Neuartigkeit oder systematischer Charakter bleiben vage und lassen viel Interpretationsspielraum.
Hoher Zeitaufwand neben dem Tagesgeschäft
- Wochenlange Eigenrecherche, Abstimmungen mit Steuerberatern und das Verstehen gesetzlicher Vorgaben binden wertvolle Ressourcen.
- Ihr Tagesgeschäft leidet – und wichtige Innovationsprojekte geraten ins Stocken.
Gefahr von Ablehnung durch unklare Formulierungen
- Förderstellen lehnen Anträge häufig ab, wenn die Projektbeschreibung nicht den richtigen Ton trifft.
- Auch technisch exzellente Unternehmen scheitern oft an der sprachlichen und strukturellen Darstellung ihrer Innovationen.
Unsicherheit bei der Kalkulation der förderfähigen Kosten
- Viele Unternehmen wissen nicht genau, welche Personalkosten, Auftragsforschung oder Sozialabgaben angerechnet werden dürfen.
- Dadurch bleibt häufig Förderpotenzial ungenutzt – oder es werden falsche Beträge angesetzt, die später gekürzt werden.
Unser Vorgehen bei der Förderinitiative Deutschland.
Minimale Belastung für Ihr Team & Mitarbeiter
- Ihr Aufwand beträgt maximal 60 Minuten – wir übernehmen den Rest: Von der Aufarbeitung Ihres Projekts bis zur finalen Antragstellung.
- Sie bleiben fokussiert auf Ihr Tagesgeschäft und müssen sich nicht mit dem Förderdschungel auseinandersetzen.
Maximale Förderhöhe durch präzise Kalkulation
- Wir wissen genau, welche Kosten ansetzbar sind – einschließlich Sozialabgaben und bis zu 60 % Auftragsforschung.
- So schöpfen Sie das volle Förderpotenzial aus und verschenken keinen Cent.
Schnelle, reibungslose Abwicklung - ohne Risiken
Wir kümmern uns um Fristen, Rückfragen und Abstimmungen mit dem Finanzamt.
Dabei gilt: Keine Vorkosten – Rein provsionsbasiert. Sie zahlen erst, wenn Sie Ihre Förderung erhalten haben.
Komplexität raus, Klarheit rein
- Wir übersetzen die rechtlichen Vorgaben in klare, verständliche Schritte und stellen die Förderfähigkeit Ihres Projekts präzise dar.
- Unsere Experten kennen die Anforderungen der Zertifizierungsstelle und wissen genau, worauf es bei der Formulierung ankommt.
Wir helfen Unternehmen
Ihre Innovation erfolgreich zu fördern.
Es ist großartig, ein Unternehmen anhand von Zahlen zu präsentieren. Wenn Sie etwas auszustellen haben, ist dies der richtige Weg.
73 Mio.
vom Staat erhalten
110+
Bewilligte Projekte
9001
TÜV ISO zertifiziert
2
Standorte
Rechtliches
Kontakt
Förderinitiative Deutschland
Ein Unternehmen der Salescomplete GmbH Waldstr. 6, 40883 Ratingen
Telefonnummer
+49 1515 4271721
E-Mail
info@fi-deutschland.de
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