FAQ.
Häufig gestellte Fragen zur Forschungszulage.
Seit über 4 Jahren bündeln wir das Wissen internationaler Top-Beratungen, um Unternehmen in Deutschland zu staatlicher Förderung für Forschung & Entwicklung zu führen.
Wer wird gefördert?
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz oder Gewinnsituation.
Wie beantrage ich eine Förderung?
Wir begleiten den kompletten Verfahrensweg und unterstützen Sie während der Beantragung der Fördermittel inkl. Ausarbeitung aller technischen Projektbeschreibungen.
Wie hoch ist die Förderung?
Ab dem 01.01.2020 maximal 3,5 Mio. Euro pro Jahr. Die Forschungszulage kann rückwirkend für 4 abgeschlossene und für bis zu 3 zukünftige Geschäftsjahre beantragt werden.
Wie lange dauert ein Verfahren?
Es dauert in der Regel 3–6 Monate. Zunächst reichen wir den Antrag bei der zuständigen Bescheinigungsstelle ein. Nach Erhalt des Zertifikats erfolgt die Beantragung der Forschungszulage direkt beim Finanzamt.
Was kostet mich die Beratung & Antragsstellung?
Für Sie entstehen vorab keinerlei Kosten.
Unsere Arbeit erfolgt ausschließlich auf Erfolgsbasis. Das bedeutet konkret: Sie zahlen erst dann, wenn Sie vom Finanzamt einen bestätigten Bescheid über die Forschungszulage erhalten haben. Nur in diesem Fall berechnen wir eine Provision auf die tatsächlich bewilligte Fördersumme.
✔️ Keine Vorkasse
✔️ Kein Risiko
✔️ Nur zahlen, wenn Sie wirklich gefördert werden
So bleibt Ihre Investition in die Förderung maximal planbar – und garantiert fair.
Wie viel Aufwand habe ich?
Ihr Aufwand beschränkt sich auf maximal 4–8 Stunden. Dabei benötigen wir lediglich ein Gespräch, in dem Sie uns Ihr Projekt erläutern, sowie die Übermittlung der Daten zu den Personalkosten.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die (Weiter-) Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bis zum ersten funktionierenden Prototyp. Ebenso sind Beschaffungskosten und Materialkosten teilweise anrechenbar.
Was heißt rückwirkend?
3 Jahre rückwirkend bedeutet, dass Sie die Forschungszulage auch für Projekte beantragen können, die Sie bereits in den letzten drei Jahren begonnen oder abgeschlossen haben.
Gehen auch zukünftige Projekte?
Ja, zukünftige Projekte können ebenfalls gefördert werden. Die Forschungszulage kann sowohl für laufende als auch für geplante Forschungs- und Entwicklungsprojekte beantragt werden. Wichtig ist, dass das Projekt zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen ist und die Anforderungen an ein förderfähiges FuE-Projekt erfüllt, also neu, originell, unsicher, systematisch und reproduzierbar ist. Zudem können Unternehmen die Förderung bereits vor Projektbeginn beantragen, um frühzeitig finanzielle Planungssicherheit zu erhalten.
Kann man auch Persönlich vorort beraten werden?
Ja, sehr gerne! Wir bieten persönliche Beratungsgespräche an unseren beiden Standorten an – in München sowie in Düsseldorf. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und kommen Sie bei uns vorbei – wir nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Fragen rund um die Forschungszulage.
Die Forschungszulage
kurz & knapp erklärt
Keine Rückzahlung – 100 % Zuschuss
Die Forschungszulage ist ein echter Zuschuss: Sie müssen nichts zurückzahlen – auch bei Projektabbruch oder Fehlschlägen.
Sofortige Liquiditätsverbesserung
Sie erhalten bares Geld zurück – direkt auf Ihr Geschäftskonto. So stärken Sie Ihre Finanzlage, ohne neue Kredite aufnehmen zu müssen.
Rückerstattung bereits gezahlter Löhne & Rechnungen
Lohnkosten für Entwickler, Ingenieure oder Projektleiter? Externe Forschungsleistungen? Ein großer Teil dieser Ausgaben wird rückwirkend gefördert.
Staatliche Unterstützung für Projekte, die Sie ohnehin umsetzen
Ob Produktentwicklung, Software, Maschinenbau oder Prozessoptimierung – viele Vorhaben, die Sie ohnehin planen, erfüllen bereits die Voraussetzungen.
Ihre Vorteile durch
die Forschungszulage.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Bedingungen nun nochmals deutlich verbessert
Die Probleme beim eigenständigen Antrag auf Forschungszulage...
Komplizierte Richtlinien und unklare Anforderungen
- Die Kriterien für die Förderfähigkeit wirken auf den ersten Blick schwer durchschaubar.
- Begriffe wie technische Unsicherheiten, Neuartigkeit oder systematischer Charakter bleiben vage und lassen viel Interpretationsspielraum.
Hoher Zeitaufwand neben dem Tagesgeschäft
- Wochenlange Eigenrecherche, Abstimmungen mit Steuerberatern und das Verstehen gesetzlicher Vorgaben binden wertvolle Ressourcen.
- Ihr Tagesgeschäft leidet – und wichtige Innovationsprojekte geraten ins Stocken.
Gefahr von Ablehnung durch unklare Formulierungen
- Förderstellen lehnen Anträge häufig ab, wenn die Projektbeschreibung nicht den richtigen Ton trifft.
- Auch technisch exzellente Unternehmen scheitern oft an der sprachlichen und strukturellen Darstellung ihrer Innovationen.
Unsicherheit bei der Kalkulation der förderfähigen Kosten
- Viele Unternehmen wissen nicht genau, welche Personalkosten, Auftragsforschung oder Sozialabgaben angerechnet werden dürfen.
- Dadurch bleibt häufig Förderpotenzial ungenutzt – oder es werden falsche Beträge angesetzt, die später gekürzt werden.
Unser Vorgehen bei der Förderinitiative Deutschland.
Minimale Belastung für Ihr Team & Mitarbeiter
- Ihr Aufwand beträgt maximal 60 Minuten – wir übernehmen den Rest: Von der Aufarbeitung Ihres Projekts bis zur finalen Antragstellung.
- Sie bleiben fokussiert auf Ihr Tagesgeschäft und müssen sich nicht mit dem Förderdschungel auseinandersetzen.
Maximale Förderhöhe durch präzise Kalkulation
- Wir wissen genau, welche Kosten ansetzbar sind – einschließlich Sozialabgaben und bis zu 60 % Auftragsforschung.
- So schöpfen Sie das volle Förderpotenzial aus und verschenken keinen Cent.
Schnelle, reibungslose Abwicklung - ohne Risiken
Wir kümmern uns um Fristen, Rückfragen und Abstimmungen mit dem Finanzamt.
Dabei gilt: Keine Vorkosten – Rein provsionsbasiert. Sie zahlen erst, wenn Sie Ihre Förderung erhalten haben.
Komplexität raus, Klarheit rein
- Wir übersetzen die rechtlichen Vorgaben in klare, verständliche Schritte und stellen die Förderfähigkeit Ihres Projekts präzise dar.
- Unsere Experten kennen die Anforderungen der Zertifizierungsstelle und wissen genau, worauf es bei der Formulierung ankommt.
Rechtliches
Kontakt
Förderinitiative Deutschland
Ein Unternehmen der Salescomplete GmbH Waldstr. 6, 40883 Ratingen
Telefonnummer
+49 1515 4271721
E-Mail
info@fi-deutschland.de
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